Im Jahr 2017 wurden in Deutschland circa 785.000 Kinder geboren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Geburtenrate damit leicht gesunken. Abseits der Zahlen und Statistiken, die sich beim Statistischen Bundesamt nachlesen lassen, ist jede Geburt für Eltern ein aufregender Moment. Und diese Tatsache gilt für alle Erstgebärenden genauso wie für Eltern, in deren Haushalt Geschwister auf Familienzuwachs warten. Die Geburt ist ein freudiger Moment. Nach einigen Tagen vermischen sich gegensätzliche Gefühle. Freude wird von der Sorge begleitet, wie sich der Nachwuchs in den kommenden Monaten und Jahren entwickeln wird.
Alle Unwägbarkeiten des Lebens wird eine Familie nie ausschließen können. Aber: Es gibt heute gerade für Kinder in medizinischer Hinsicht sehr viele Möglichkeiten der Vorsorge. In der Schulmedizin wurden Fortschritte gemacht, die viele gefährliche Krankheiten früh entdecken lassen. Und es gibt Maßnahmen, mit deren Hilfe verschiedene Erkrankungen gar nicht mehr ausbrechen. Abseits dieser Form der Vorsorge muss es aber auch darum gehen, sich zu finanziellen Fragen der Vorsorge einige Gedanken zu machen.
Von der Pflicht zur Kür – Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Während Erwachsene eher selten zu Vorsorgeuntersuchungen – mal abgesehen vom Zahnarzt – gehen, sind für Kinder eine ganze Palette an Untersuchungen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um die U-/J-Untersuchungen. Diese werden von Kinderärzten sowie dem Gesundheitsministerium empfohlen.
Hintergrund: Im Rahmen der einzelnen Untersuchungen achtet der Arzt darauf, ob sich ein Kind altersgerecht entwickelt oder ob Anzeichen schwerwiegender Erkrankungen erkennbar sind. Rechtzeitig erkannt, lassen sich diese später deutlich leichter behandeln.
Besonders engmaschig sind die Untersuchungen in den ersten Lebensjahren. So sind bis zum 12. Lebensmonat die Untersuchungen U1 bis U6 vorgesehen. Dabei geht es um:
- Prüfung auf Geburtskomplikationen
- Untersuchung auf angeborene Krankheiten
- Tests der Reflexe
- Prüfung der Motorik und Sinneswahrnehmung.
Beispielsweise wird im Rahmen der U3 (in der vierten bis fünften Lebenswoche) das Vorliegen einer Hüftgelenksdeformation überprüft. In diesem Alter kann – sofern der Befund positiv ist – bei leichten Formen sogar mit entsprechendem Wickeln gegengesteuert werden.
Die letzte – von den Krankenkassen übernommene U-Untersuchung ist U9 (zwischen dem fünften und sechsten Lebensjahr). Im Alter von 13 Jahren haben Eltern/Kinder noch einmal Anspruch auf die J1.
Aber: Kinderärzte sind heute der Meinung, dass die kindliche Vorsorge noch etwas engmaschiger ausfallen sollte. Aus diesem Grund werden seitens der Ärzte zwei weitere U-Untersuchungen (U10 und U11) empfohlen. Allerdings sind diese nicht zwingend Teil des Leistungskatalogs der Krankenkassen. Im Gegenteil: Wie bei der J2 müssen Eltern damit rechnen, diese Untersuchungen aus eigener Tasche finanzieren zu müssen.
Diese Vorsorgemaßnahmen sind auch als sogenannte Paed.Check Leistungen bekannt und sind für folgende Altersgruppen vorgesehen:
- U10 > Alter von 7 bis 8 Jahren
- U11 > Alter von 9 bis 10 Jahren
- J2 > Alter von 16 bis 17 Jahren
Darüber hinaus könnten Eltern weitere Vorsorgemaßnahmen in Anspruch nehmen. Dies betrifft zum Beispiel Blut- oder Gentest – etwa bei einer familiären Häufung verschiedener Krebserkrankungen. Sofern kein Verdacht auf den Ausbruch einer Krankheit vorliegt, werden Eltern die Kosten selbst zu tragen haben.
Achtung: Auch, wenn Ungewissheit eine seelische Belastung darstellt muss zwischen dem Nutzen solcher Untersuchungen und den Belastungen für die Kinder abgewogen werden.
Impfungen: Über den Standard hinaus geht noch mehr

In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Es werden lediglich Empfehlungen für Schutzimpfungen ausgesprochen.
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Das Thema Impfschutz bewegt seit Jahren die Gemüter. Inzwischen stehen sich Befürworter und Gegner von Impfungen teils erbittert gegenüber. Dabei zeigt unter anderem ein aktueller Fall aus Hildesheim, welche dramatischen Auswirkungen Infektionskrankheiten wie die Masern haben können.
Im angesprochenen Fall hat das zuständige Gesundheitsamt Kinder ohne Impfschutz vom Unterricht an einer Schule ausgeschlossen.
Zum Problem wird, dass in Deutschland keine generelle Impfpflicht gilt. Es steht Eltern immer noch frei, über diese Maßnahme selbst zu entscheiden. Welche Impfungen werden heute empfohlen? Maßgebend sind die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission). Letztere hat für Kinder einen ganzen Katalog an Impfungen erarbeitet, der Heranwachsende schützen soll. Dazu gehören unter anderem Immunisierungen gegen:
- Masern
- Polio
- Keuchhusten
- Hib
- Röteln.
Die Grundimmunisierung findet allgemein in den ersten beiden Lebensjahren statt. Für einige Infektionskrankheiten muss die Impfung regelmäßig aufgefrischt werden.
Neben diesen Standard-Impfungen gibt es weitere Impfungen, die Eltern in Erwägung ziehen können. Heute existieren zum Beispiel verschiedene Wirkstoffe gegen die unterschiedlichen Stämme der Meningokokken. Aber auch:
- FSME
- Influenza
- Hepatitis
sind immer wieder Thema. Letzteres ist beispielsweise als Reiseimpfung zu empfehlen. Eine Grippeschutz-Impfung wäre auf der anderen Seite überlegenswert für Kinder mit Vorerkrankungen der Atemwege – wie Asthma.
Von Nabelschnurblut bis professionelle Zahnreinigung – weitere Vorsorgemaßnahmen
Eltern wünschen sich für ihre Kinder nur das Beste. Eine schwere Erkrankung – es muss nicht immer gleich Leukämie oder ein Lymphom sein – können zur Belastung werden. Und machen es mitunter notwendig, dass der Nachwuchs auf eine Stammzellspende angewiesen ist. In den letzten Jahren hat die Nabelschnurblutspende als Eigenkonservierung daher an Bedeutung gewonnen. Wichtig ist aus Sicht der Eltern, dass sie sich nicht einfach aus einer Laune heraus dafür entscheiden – sondern immer eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen. Nicht jede Nabelschnurblutspende eignet sich für den vorgesehenen Zweck. Studien legen inzwischen aber nahe, dass mit dieser Methode durchaus verschiedene Erkrankungen behandelbar sind.
PZR bei Kindern
Gesundheitsbewusste Eltern lassen beim Zahnarzt meist auch eine Zahnreinigung durchführen. Warum nicht auch bei Kindern? Die PZR – so die Abkürzung der professionellen Zahnreinigung – darf in diesem Zusammenhang nicht falsch bewertet werden.
Kinder werden von Zahnärzten im Regelfall sehr viel engmaschiger versorgt als Erwachsene. Und zu den Kassenleistungen gehört im Normalfall auch eine Entfernung harter Beläge – sprich des Zahnsteins. Dieser Teil der kindlichen Zahnvorsorge entspricht in etwa dem, was viele Erwachsene unter einer Zahnreinigung verstehen. Darüber hinaus hat der Nachwuchs auch Anspruch auf Fissurenversiegelung und Fluoridierung.
Zahnersatz wirklich sinnvoll
Es kann durchaus passieren, dass schon bei Kindern ein Zahn gezogen werden muss – und zwar noch vor dem Zahnwechsel. Das Milchgebiss prothetisch zu versorgen ist eine immer wieder gehörte Ansicht. Eltern können hier durchaus vorsorgen, müssen dies aber mit Bedacht tun. Hintergrund: Klassischer Zahnersatz ist nach dem Zahnverlust zu überdenken, wenn der Durchbuch in nächster Zeit erfolgen kann.
Liegt auf der anderen Seite bis dahin noch ein größeres Zeitfenster, ist eine Versorgung über Platzhalter in Erwägung zu ziehen. Diese ähneln einer Zahnspange, werden über einen Abdruck individuell konfektioniert und über Nacht getragen. Auf Wunsch können auch besondere Formen angefertigt werden – was wiederum selbst zu finanzieren ist (oder über eine Zusatzversicherung).
Versicherungen für Kinder
Neben der gesundheitlichen Vorsorge sollten man den Nachwuchs auch gegen finanzielle Risiken absichern. Was sinnvoll ist und was nicht, muss jede Familie für sich entscheiden. Im Kern dreht es sich dabei teils um Brillenversicherungen, Policen gegen KFO-Behandlungen oder den Schutz vor Erwerbsminderung. Letztere sind in der Praxis umstritten. Wer in diesem Rahmen vorsorgen will, kann nach speziellen Kinderunfallversicherungen Ausschau halten. Diese sollten allerdings so gehalten sein, dass auch Vergiftungen oder Tierbisse/Insektenstiche zum relevanten Versicherungsschutz gehören.

Nicht immer verläuft alles wie geplant, daher ist ein guter Versicherungsschutz wichtig.
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Fazit: Eltern müssen zielgerichtet vorsorgen
Eltern wollen, dass ihre Kinder behütet und umsorgt aufwachsen. Und natürlich voller Elan in ihr Lebens starten können. Vorsorge für den Nachwuchs – viele Familien verwenden hierauf erhebliche Energie. Sparverträge sind am Ende aber nur eine Seite der Medaille. Es muss Eltern immer auch darum gehen, die Gesundheit des Nachwuchses zu schützen. Und dies sollte immer zielgerichtet erfolgen. Alle U-Untersuchungen wahrnehmen, ist der erste Schritt. Eltern müssen sich aber auch fragen, wie gut der Impfschutz des Kindes sein soll. Zudem steht als Frage im Raum, was im Ernstfall passiert – etwa, wenn der Nachwuchs in einen Unfall verwickelt wird. Hier kann es durchaus weiterhelfen, eine Unfallversicherung abgeschlossen zu haben. Wer sich vorher Gedanken macht und die Möglichkeiten auslotet, wird seinen Kindern die bestmögliche Vorsorge bieten können.
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