Zahnzusatzversicherung – für wen lohnt sich der Abschluss?
Auch bei guter Pflege lassen sich Schäden an den Zähnen nie komplett ausschließen. Bricht ein Zahn ab oder ist durch Karies marode, ist nicht selten Ersatz erforderlich. Gerade bei gesetzlich Versicherten schmerzt das nicht nur im Mund, sondern auch im Geldbeutel. Denn die gesetzlichen Kassen übernehmen für gewöhnlich nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz. Den Rest müssen Betroffene aus eigener Tasche finanzieren. Und das kann schnell teuer werden. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich vor hohen Zahnarztrechnungen schützen und können bei Bedarf auch Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Was die private Zusatzversicherung übernimmt, für wen sich der Abschluss lohnt und wie Sie bei der Tarifwahl sparen, erfahren Sie hier.
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Die Zeiten, in denen die gesetzlichen Krankenkassen Zahnersatz hoch bezuschusst haben, sind lange vorbei.
Zahnarztbehandlungen für gesetzlich Versicherte: Das zahlt die Krankenkasse
Heute tragen die Kassen die Kosten für Kronen, Brücken und Vollprothesen nur noch anteilig. Am höchsten sind die Zuschüsse, wenn Sie regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen und Ihr Bonusheft lückenlos abgestempelt ist:
- Nach 5 Jahren beteiligen sich die gesetzlichen Kassen dann mit bis zu 60 % an den Kosten
- ab 10 Jahren übernehmen Sie sogar bis zu 65%.
- Ohne Bonusheft beteiligt sich die GKV nur mit bis zu 50 % an den anfallenden Zahnersatzkosten.
Dies beinhaltet jedoch nur die sogenannte Regelversorgung, d.h. die Krankenkassen übernehmen lediglich die Kosten für Behandlungen, die zweckmäßig und aus medizinischer Sicht notwendig ist. Wünschen Sie sich beispielsweise anstelle einer – aus Sicht der Krankenkasse ausreichenden – Brücke feste Implantate, müssen Sie die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Ein Beispiel: Die GKV bezuschusst die 1.500 Euro teure Brücke mit 50 % (750 Euro), für die Implantate fallen jedoch 3.000 Euro an. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse nur die 750 Euro, die 2.250 Euro darüber hinaus sind Ihr Privatanteil.
Die Lösung: Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
Zum Vergleich: Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt, je nach Versicherung, zwischen 70 und 90 Prozent des gesamten Rechnungsbetrags (inklusive des GKV-Anteiles). Außerdem kommt sie in den meisten Fällen auch für Implantate und hochwertige Keramik-Füllungen sowie die jährliche medizinische Zahnreinigung zur Prophylaxe auf. Welche Leistungen die Zusatzversicherungen im Einzelfall tatsächlich übernehmen, ist jedoch höchst unterschiedlich.
Wofür kommt die Zahnzusatzversicherung auf und wofür nicht?
Die meisten Versicherungen kommen sowohl für Zahnbehandlungen als auch für Zahnersatz auf. Dabei bezuschussen die privaten Zusatzversicherungen nicht nur Behandlungen, die im Rahmen der Regelversorgung erforderlich sind, sondern auch solche, die zu einem kosmetisch ansprechenderen Ergebnis führen.
Kostenübernahme bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen
Beim Zahnersatz zahlen die meisten Versicherer für Brücken, Kronen, Implantate und Vollprothesen. Die Höhe der Zuschüsse variiert dabei von Tarif zu Tarif. Einige Anbieter bezuschussen Zahnersatz aller Art mit 70 bis 90 Prozent, bei anderen ist beispielsweise der Eigenanteil bei Implantaten deutlich höher. Hier lohnt sich ein genauer Blick ins Kleingedruckte. Auch bei Zahnbehandlungen übernimmt die Zusatzversicherungen je nach Tarif die anteiligen Kosten für Keramik- oder Kunststofffüllungen, Inlays, Veneers oder Wurzelbehandlungen. Viele Zahnzusatzversicherungen bieten darüber hinaus die Übernahme der Kosten für eine oder mehrere professionelle Zahnreinigungen pro Jahr. Einige übernehmen die Kosten voll, andere nur bis zu einem Höchstsatz von beispielsweise 150 Euro.
Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern mitabdecken
Gerade bei Kindern kann es sinnvoll sein, den Baustein Kieferorthopädie mit in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Hier zahlt die Zusatzversicherung beispielsweise für Zahnspangen und andere Behandlungen, die mit einer Zahnfehlstellung zusammenhängen. Für Erwachsene lohnt sich Kieferorthopädie nur selten, da Fehlstellungen meist schon diagnostiziert (und behoben) sind.
Wann zahlt die Zusatzversicherung nicht?
Erkundigen Sie sich vor Beginn jeder Behandlung beim Zahnarzt zunächst bei Ihrer Versicherung, ob und welchen Teil der Kosten von der Versicherung übernommen werden. So vermeiden Sie böse Überraschungen. Wurde ein medizinisches Problem bereits diagnostizierte oder haben Sie bereits eine Behandlungsempfehlung erhalten, kommen die meisten Zahnzusatzversicherungen nicht mehr für die Behandlungskosten auf.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?
Wie teuer die Zahnzusatzversicherung ist, hängt zum einen vom Umfang der enthaltenen Leistungen, aber auch vom Alter der versicherten Person ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr Leistungen enthalten sind und je älter der Versicherte ist, desto teurer ist auch der Versicherungsschutz. So ist ein Basis-Versicherungsschutz für einen jungen Erwachsenen (ca. 30 Jahre) schon ab 5 Euro monatlich erhältlich. Etwas umfangreichere Leistungen bieten mittelpreisige Tarife, die für Versicherte dieses Alters etwa 10 Euro monatlich kosten. Mit einem Monatsbeitrag von rund 20 Euro sind Sie in dieser Altersgruppe bestens abgesichert, hier erhalten Sie umfangreiche Leistungen in den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnersatz und Zahnprophylaxe.
Tipp: Günstig sind Tarife mit 70 bis 90 % Kostenübernahme. Versicherungen, die die Kosten zu mit 100 % übernehmen, sind hingegen meist unnötig teuer. Hier lohnt es sich eher das Extra-Geld für den Fall der Fälle selbst zu sparen.
Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Da etwa bei jedem zweiten Kind eine Zahnfehlstellung vorliegt, die einer (oft teuren) kieferorthopädischen Behandlung bedarf, ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder von Vorteil. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur bei einer ausgeprägten Fehlstellung, und übernehmen dann auch nur 80 % der Kosten. Den nicht unerheblichen Rest müssen die Eltern selbst bezahlen – es sei denn, sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung für Ihr Kind abgeschlossen. Diese sollte nicht nur für kieferorthopädische Behandlungen aufkommen, sondern auch normale Zahnbehandlungen und Zahnreinigungen bezuschussen. Leistungen für Zahnersatz sind in der Regel nicht nötig, aber auch nicht verkehrt, wenn Ihr Kind die Versicherung als Erwachsener fortführen möchte.

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Wichtig: Schließen Sie die Zusatzversicherung für Ihr Kind möglichst frühzeitig ab. Denn sobald der Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung diagnostiziert, zahlt die Versicherung für diese Behandlung nicht mehr. Achten Sie außerdem darauf, dass der Tarif Altersrückstellungen bildet. So bleiben die Kosten später Alter stabil.
Zahnzusatzversicherung: Das sollten Sie beachten
Folgende Punkte sollten Sie vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung unbedingt berücksichtigen:
- Der Zustand Ihrer Zähne
- Die Wartezeit der Versicherung:
- Die genauen Versicherungsbedingungen (das „Kleingedruckte“)
Welche Behandlungen sind voraussichtlich erforderlich?
Bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie bestimmte Gesundheitsfragen beantworten. Diese beziehen sich auf Ihren aktuellen Zahnstatus sowie derzeitige oder geplante Behandlungen (beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden). Vorsorgeuntersuchungen zählen in der Regel nicht dazu. Beantworten Sie diese Fragen unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß. Sollte sich später herausstellen, dass Ihre Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern.
Ab wann zahlt die Versicherung?
Die einzelnen Tarife unterscheiden sich auch darin, wie lange Sie warten müssen, bis Sie zum ersten Mal Leistungen in Anspruch nehmen können. Diese Wartezeit gilt jedoch nur für alters- bzw. krankheitsbedingte Behandlungen. Kosten für notwendige Behandlungen in der Folge eines Unfalls werden sofort erstattet. Ansonsten sind 3 bis 8 Monate Wartezeit üblich. Manche Tarife verzichten auf eine Wartezeit, begrenzen dafür aber den Leistungsumfang bzw. die Höhe der Kostenerstattung zu Beginn der Vertragslaufzeit. In den Leistungen generell nicht enthalten sind Behandlungen, die bereits vor dem Vertragsabschluss begonnen oder in Aussicht gestellt wurden.
Schauen Sie ins Kleingedruckte!
Da sich die zahlreichen Tarife der einzelnen Anbieter in vielen Merkmalen unterscheiden, sollten Sie unbedingt auch das „Kleingedruckte“ beachten. Hier verstecken sich teilweise Vertragsbedingungen, die den Versicherungsschutz erheblich einschränken können. Insbesondere beim Thema Zahnersatz sollten Sie die Versicherungsbedingungen sehr genau lesen und überprüfen, ob es hier Höchsterstattungsgrenzen oder Ausschlüsse bei Behandlungsmethoden gibt.
Weitere Spartipps
Um beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu sparen, sollten Sie sowohl die Art der Versicherung als auch den Zahlungsrhythmus im Blick haben.
Schadens- oder Lebensversicherung?
Grundsätzlich gibt es zwei Arten, wie die Zahnzusatzversicherungen ihre Beiträge berechnen: nach dem Prinzip einer Schadens- oder wie bei einer Lebensversicherung. Die meisten Tarife funktionieren wie eine Schadensversicherung: Bei ihnen ist der Beitrag zu Beginn der Vertragslaufzeit, wenn die versicherte Person noch jung ist, niedriger. Er erhöht sich jedoch mit zunehmendem Alter des Versicherten, da gleichzeitig auch das Risiko für bestimmte Zahnerkrankungen steigt, die aufwendigere Behandlungen erfordern. Auch der Bedarf an Zahnersatz steigt mit dem Alter. Wenn Sie eine altersbedingte Beitragssteigerung verhindern möchten, sollten Sie sich daher für einen Tarif entscheiden, bei dem, wie bei einer Lebensversicherung, sogenannte Altersrückstellungen gebildet werden. Das bedeutet, dass die Beiträge schon zu Beginn etwas höher sind, aber dafür über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg stabil bleiben (wirtschaftlich begründete Beitragserhöhungen ausgenommen). Wichtig: Die Wahl eines solchen Tarifs macht nur dann Sinn, wenn Sie so lange in die Versicherung einzahlen, bis Ihnen die Altersrückstellungen zugutekommen. Wenn Sie vorhaben, regelmäßig nach einem günstigeren Anbieter Ausschau zu halten und Ihren Tarif zu wechseln, ist diese Variante wahrscheinlich teurer.
Monatliche oder jährliche Zahlung?
Bei vielen Anbietern haben Sie die Wahl zwischen einer monatlichen oder jährlichen Zahlung der Versicherungsbeiträge. Für Versicherungen ist die jährliche Zahlung mit weniger Risiko verbunden. Deshalb belohnen sie diese häufig mit einem Rabatt.
Bildnachweise
Beitragsbild: © geralt / Pixabay
Kind beim Zahnarzt: © jarmoluk / Pixabay
Quellen:
https://www.test.de/Heilpraktiker-Brille-Zahnersatz-Fuer-wen-lohnt-sich-eine-Zusatzversicherung-5165383-0/
https://www.vdk.de/deutschland/pages/gesundheit/73291/anspruch_auf_sehhilfen_-_neue_regelung_kassen_zahlen_festzuschuss
https://www.finanzen.de/krankenversicherung/krankenzusatzversicherung/brillenversicherung
https://www.dak.de/dak/leistungen/brillen-und-kontaktlinsen-2075742.html
https://www.check24.de/brillenversicherung/ (Berechnungen)